Ambulanter Pflegedienst
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGBXI ist für Sie kostenlos, da er direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird.
Freie Termine werden geprüft
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Ambulanter Pflegedienst Jung & Alt GmbH Venloer Str. 694 50827 Köln