Unsere Leistungen

Und Finanzierungen
und co

Behandlungspflege

Wenn jemand aufgrund einer Erkrankung eine ärztlich verordnete Behandlung benötigt, übernehmen unsere Pflegefachkräfte die Leistungen. Das erspart Arztbesuche und bietet Sicherheit zuhause.

Als Vertragspartner der gesetzlichen und privaten Krankenkassen können wir alle Leistungen direkt abrechnen.

Es handelt sich hierbei um medizinische Tätigkeiten, die durch einen Arzt angeordnet werden. Viele solcher Leistungen wie z.B. Blutzuckermessen, Insulin verabreichen, Kompressions- Strümpfe an-ausziehen können oft von dem Betroffenen oder seinen Angehörigen noch selbst durchgeführt werden. Ist der Betroffene jedoch körperlich oder geistig eingeschränkt, Angehörige vielleicht nicht mehr vorhanden oder zeitlich verhindert, können solche Tätigkeiten von einem Pflegedienst übernommen werden. Die Leistungen werden durch den Arzt auf eine „Verordnung über Häusliche Krankenpflege“ geschrieben. Diese wird von dem Kunden und dem Pflegedienst unterzeichnet und zur Genehmigungs-Anfrage an die zuständige Krankenkasse geschickt. Erfolgt die Genehmigung, werden die Kosten der Leistungen von der Krankenkasse übernommen und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege sind:

  • Medikamentengabe
  • Stellen der Medikamente in der Tagesdose oder Wochendosette
  • Injektionen verabreichen s.c
  • Injektionen i.m.
  • Blutzucker messen
  • Blutdruckmessen
  • Kompressions- Strümpfe (Strumpfhose) an-ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen/ablegen
  • Wundversorgung/ Verbandwechsel
  • Medizinische Einreibungen
  • Uro/Endo-Stoma Versorgung
  • Legen/Wechsel von Blasenverweilkathetern
  • Anlegen von stützenden, stabilisierenden Verbänden
  • Weitere Leistungen in Absprache mit Arzt

Grundpflege

Umfassend handelt es sich hierbei um Körperpflege, Ausscheidung (z.B. Wechsel der Inkontinenzeinlagen, Leeren von Urinbeutel usw.), Ernährung, Mobilität sowie das Vorbeugen von Kontrakturen, Förderung der Alltagsfähigkeit, Kommunikation und Eigenbewegung, Vermeidung von Druckgeschwüren und weitere Prophylaxe bei bestehender Gefährdung.

In einem Erstgespräch ermitteln wir gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen, Angehörigen und oder Betreuer um welchen Hilfebedarf es sich handelt und welche Tätigkeiten in welchem Umfang erbracht werden müssen. Ist der Leistungsbedarf ermittelt, werden diese anhand des bestehenden Pflege Grades berechnet. Die Pflegekasse übernimmt hierbei immer den Sachleistungsbetrag des jeweiligen Grades. Durch einen Kostenvoranschlag können Pflegebedürftige und Angehörige genau berechnen und abwägen welche Leistungen in welchem Umfang für sie in Frage kommen. 

Für jeden Pflegegrad besteht ein aktuelles Budget, welches Sie bei Ihrer Pflegekasse nachfragen können. Um so höher der Pflegegrad, umso mehr Leistungen können durch Pflegekräfte erbracht werden oder es verbleibt ein Anteil des Pflegegeldes für die private Nutzung.

Weitere Leistungen

Entlastung zu Hause durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Im Alter oder auch durch Krankheiten bedingt werden Aufgaben im Haushalt oftmals zur großen Belastung und Herausforderung für viele Menschen. Wir bieten Ihnen hierbei eine Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen. Von Einkaufen, Reinigung der Wohnung sowie Kleiderpflege/Wäschepflege versuchen wir Ihr „Zuhause“ so lange wie möglich zu erhalten. Oftmals, wenn vorhanden, werden viele Aufgaben durch Angehörige übernommen. Somit geht es bei diesen Leistungen nicht nur um die Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch um die Entlastung der Angehörigen.

Aus diesem Grunde unterstützt Sie Ihre Pflegeversicherung mit dem Entlastungsbetrag von 125 EUR im Monat. Ab Pflegegrad 2 sogar zusätzlich zum Pflegegeld und /oder Sachleistungsbetrag.

Der Leistungsanspruch gilt ebenso für weitere „Angebote im Alltag“ wie z.B. Betreuungsleistungen, Behörden-Arzt-Botengänge, Aktivierungsangebote wie Spazierengehen oder Begleitung bei Freizeitangeboten und Freizeitgestaltung (wie Backen, Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen usw…).

Die Pflegeberatung nach 37.3 ist ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse und für Pflegebedürftige das Pflegegeld beziehen verpflichtend. Für Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle 6 Monate abzurufen. Für Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate. Werden Termine nicht wahrgenommen kann die Pflegekasse die Leistungen kürzen oder sogar einstellen.

Die Beratung findet zu Hause bei den Pflegebedürftigen statt. Sie dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und soll eine Hilfestellung für Pflegepersonen sein die Menschen in ihrer häuslichen Umgebung Pflegen und versorgen. Bei Bedarf können Empfehlungen zur Überprüfung bzw. Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.

Damit unsere examinierten Fachkräfte bei Ihnen zu Hause die Beratung durchführen können, muss der/die Pflegebedürftige vorher bei uns als Beratungskunde aufgenommen und registriert werden. Dies ist nur einmal notwendig, bei dem Folgeberatungsbesuch haben wir dann Ihre Daten sofort bereit. Wir reichen den Nachweis für den Beratungsbesuch bei der gesetzlichen Pflegekasse ein. Privatpatienten reichen diesen mit der Rechnung, wie gewohnt, selbst bei der Privaten Pflegekasse ein.

Wir bieten ab sofort Bestandskunden die Anmeldung für einen Beratungstermin nun online. Bitte beachten Sie hierbei, dass dies nur bei bereits in unserem System gespeicherte Kunden möglich ist.

Sind Sie Neukunde und möchten das wir ein Beratungsbesuch durchführen melden Sie sich bitte als Anfrage per E-Mail oder Telefon.

Wir bieten eine digitale Vernetzung mit den behandelnden ÄrztInnen über einen Online-Portal indem für diese die freigegebenen Informationen digital abrufbar sind.

Damit erhalten ÄrztInnen online Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten der Kunden und können direkt auf Rückfragen und Empfehlungen eingehen. Natürlich können die ÄrztInnen nur auf die von Ihnen behandelnden KlientInnen zugreifen.

Angehörige oder Kunden können Gesundheitsdaten über das Online Portal abrufen und eine Nachrichtenfunktion ermöglicht zudem eine direkte Kommunikation mit den Pflegekräften sowie den elektronischen Austausch wichtiger Dokumente. Über den NEWS Bereich können Informationen und Termine mit den Angehörigen geteilt werden.

Finanzierung

Finanzierung medizinische Leistungen nach SGBV

Bei Leistungen der Behandlungspflege nach SGBV, welches in der Regel medizinische Leistungen beinhaltet, werden diese über eine ärztliche Verordnung durch den Arzt bei der Krankenkasse eingereicht. Erhält der Pflegedienst nach Prüfung der Krankenkasse die Genehmigung der Leistungen, können die verordneten Tätigkeiten wie z.B. Insulingabe oder Verabreichen von Medikamenten, mit der Krankenkasse direkt abgerechnet werden. Privatpatienten reichen Ihre Privatrechnung wie gewohnt bei der Kasse ein, um eine Rückerstattung zu bekommen.

Finanzierung Pflegeleistungen nach SGBXI

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss vorher eine Einstufung in ein Pflegegrad erfolgen. Dazu prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes den Pflege-und Betreuungsbedarf des Antragstellers. Dies bildet die Grundlage für alle Zuschüsse in Geld-und Sachform seitens der Pflegekasse. Umso höher der Pflegegrad des Pflegbedürftigen ausfällt, umso höher liegt der monatliche Geldleistungsbetrag oder der gewährte Sachleistungsbetrag. Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet dies, je höher der Pflegegrad umso mehr Leistungen können über einen Pflegedienst eingekauft werden. Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist immer an Ihrer jeweiligen Krankenkasse angegliedert.

Was zahlt die Pflegekasse?

  • Pflegegeld (Pflegeperson wie z.B. Angehörige, Bekannte oder Freunde übernehmen Pflege)
  • Kombinationsleistung (Pflegedienst und Pflegeperson teilen sich die Pflege, anteilig kann Pflegegeld ausgezahlt werden)
  • Pflegeberatungen
  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst übernimmt Pflege und Kosten werden bis zum jeweiligen Pflegerad übernommen oder erstattet)
  • Zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen (Hauswirtschaftsleistungen und Betreuung)
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegekurse für Pflegende Angehörige oder Nachbarschaftshelfer (Je nach Pflegekasse)
  • Leistungen zur Wohnraumanpassung (Bezuschussung von Wohnfeldverbes- serungsmaßnahmen im Einzelfall bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme)
  • Verhinderungspflege

Fragen?

Wir antworten gerne.

*Pflichtfeld. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Ambulanter Pflegedienst Jung & Alt GmbH
Venloer Str. 694
50827 Köln

Tel.:      0221 5952522
E-Mail: pflege.jungundalt@gmail.com
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